Urheberrecht
Das darf man in der Schule einsetzen:
- Alle selbsterstellten Medien, wenn sie keine Fremdanteile enthalten.
- Alle von Verlagen käuflich erworbenen Medien, wenn sie mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung erworben wurden. Günstige Medien aus dem Handel sind meistens nur für die persönliche Nutzung freigegeben.
- Alle Medien, die von Medienzentren gekauft und über den Verleih den Schulen zugänglich gemacht werden oder von den Schulen direkt erworben wurden.
- Medien kommerzieller Anbieter oder von Landesbildstellen, die für den Verleih durch Medienzentren mit den entsprechenden Verleihrechten (Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung) ausgestattet sind oder direkt von Schulen erworben werden können.
- Schulfunk- und Schulfernsehsendungen, dürfen von allen Schulen und Bildstellen mitgeschnitten werden. Ihr Einsatz ist zeitlich befristet, die Aufzeichnungen müssen am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres wieder gelöscht werden.
- Fernsehsendungen zu aktuellen tagespolitischen Fragen, dürfen aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden. Die Begriffe "aktuell" und "tagespolitisch" werden jedoch sehr eng ausgelegt.
- Alle anderen Medien dürfen nicht im Unterricht eingesetzt werden. Dies gilt auch für Computer-Software (hierfür müssen Einzelplatz-/Mehrplatz-/oder Schullizenzen gekauft werden!) oder sonstige im Fernsehen ausgestrahlte Sendungen.
Verstöße können zivil-, straf- und dienstrechtlich verfolgt werden.