Eine Vielzahl an Förderprogrammen sind speziell auf KMU ausgelegt. KMU bedeutet Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Bei diesen Förderprogrammen sind beispielsweise Großunternehmen oder Unternehmensverbünde nicht antragsberechtigt.
Im Vorfeld einer Beratung ist es unerlässlich eine Einschätzung der Unternehmensgröße von Ihnen zu erhalten. Bitte verwenden Sie die Daten Ihres letzten Jahresabschlusses.
Alternativ verfügen Sie bereits über ein KMU-Testat. Dieses erleichtert Ihnen ungemein den Zugang zu Förderprogrammen und (Innovations-) Beratungen. Ein KMU-Testat wird durch Ihren Steuerberater erstellt.
Weitere Informationen zur Definition als KMU erhalten Sie auf folgenden Seiten:
IfM Bonn - KMU-Definition der Europäischen Kommission